Geschichte

Die Bäcker-Innung München bestand seit 1884. Durch Fusion mit der Bäcker-Innung Landsberg erweiterte sie sich zum 01.01.2014 zur Bäcker-Innung München und Landsberg. Durch eine weitere Fusion erweiterte sie sich zum 01.01.2023 zur Bäcker-Innung München, Landsberg und Erding. Diese Fusionen waren eine Folge der immer weiter abnehmenden Anzahl von selbständigen Bäckereien. Derzeit bewegt sich die Mitgliederzahl  der Innung zwischen 70 und 81 Bäckereibetrieben.

Bereits ab etwas dem 12. Jahrhundert gab es Vorläuferorganisationen in Form von Bruderschaften und Zünften.

Die frühere alte Bäckerzunft wurde 1825 aufgelöst. An ihre Stelle trat 1826 im Zuge der Gründung von Gewerbevereinen ein Bäckerverein mit obligatorischer Pflicht zum Beitritt, der bis 1868 bestand. Dann folgte nach dem so genannten Gewerbegesetz, das die Gewerbefreiheit mit sich brachte (vorher war die selbständige Betriebsführung konzessioniert oder von Realrechten abhängig), ein Zusammenschluss unter der Bezeichnung Münchener Bäcker-Genossenschaft. Die Umwandlung der Genossenschaft in eine Innung nach dem am 18.7.1881 in Kraft getretenen Innungsgesetz erfolgte am 27.5.1884 im Sitzungssaal des neuen Münchener Rathauses unter Anwesenheit von Magistratsrath Hofspänglermeister Hergl, der von der Stadt als Innungskommissär abgeordnet war.

Jedenfalls: "Von dieser Zeit ab", so wurde seinerzeit berichtet, "begann unter neuen Segeln die Arbeit für unseren Berufsstand". Der Beitritt zur neuen Innung war freiwillig. Die Aufnahmegebühr betrug für die Innungsmitglieder 5 Mark, der Monatsbeitrag 60 Pfennig. Fast alle Betriebsinhaber traten der Innung bei. 

Unabhängig davon entschloss sich die Innung 1898, von der im Gesetz über die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26.7.1897 gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung bei dem dafür zuständigen Magistrat der Kgl. Haupt- und Residenzstadt München zu stellen. Der Beschluss hierzu wurde in der Innungsversammlung am 14.6.1898 einstimmig gefasst. Die Errichtung der Innung als Zwangsinnung, und zwar für die Stadt München und das Kgl. Bezirksamt München wurde von der Kgl. Regierung von Oberbayern mit Wirkung vom 1.5.1899 genehmigt. Dabei verblieb es bis 1934.

Heimat der Münchener Bäckerschaft war bis zur Gründung der Innung im Jahre 1884 (und zwar seit 1808) das Haus in der Kreuzstraße 9 (vorher Schmalzgasse genannt). Es diente allerdings in der Hauptsache nur Herbergszwecken.

 

Das Nachtbackverbot

Am 5.1.1915 erließ der Bundesrat kurzerhand eine " Bekanntmachung über die Bereitung von Backwaren", in der es in § 9 hieß:

Alle Arbeiten, die zur Bereitung von Backwaren dienen, sind in Bäckereien und Konditoreien, auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen, in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten.

Damit war die Nachtarbeit in der Bäckerei mit einem Schlag beseitigt. Nun waren es freilich nicht humanitäre, soziale oder gesundheitspolitische Gründe, die zu einer solchen, für die damalige Zeit einschneidenden Maßnahme führten; die Gründe lagen vielmehr in erster Linie in den Erfordernissen, die der Krieg diktierte. Deshalb waren auch viele der Meinung, dass "dieses Gesetz der Abschaffung jeder Nachtarbeit lediglich als Notstandsgesetz zu betrachten ist und nur während der Dauer des Krieges Gültigkeit hat".

Eine Meinung, die gründlich daneben ging. Die ablehnende Einstellung gegen das Nachtarbeitsverbot änderte sich aber doch sehr bald (wahrscheinlich, weil man den Vorzug erzwungener Nachtruhe doch bald erkannt hat). Am 24.6.1918 war jedenfalls in der Innungsversammlung zu hören: 

„Als erfreulich ist noch zu verzeichnen, dass die Nachtarbeit endgültig nicht mehr wiederkehrt.“

 

Der Streik

Ein weiteres, herausragendes Ereignis war seinerzeit charakteristisch für die Entwicklung im gesellschaftlichen wie im berufsständischen Bereich: Der Bäckerstreik 1899. Die Arbeiterbewegung griff trotz anfänglicher Zurückhaltung mehr und mehr auch auf die Beschäftigten im Backgewerbe über. Am 5.6.1885 gründete sich in Berlin der Verband der Bäcker und Berufsgenossen Deutschlands, kurz „Verband“ genannt mit Zahlstellen in allen größeren Orten, so auch in München. Die radikalen Parolen des Bäckereiarbeiter-Verbandes fanden zunehmend offene Ohren. Irgendwelche Tarife oder tarifähnliche Abmachungen gab es ja bis dahin nicht. Ziel des Verbandes war neben einer verbesserten Entlohnung vor allem die Beseitigung des Kost- und Wohnungswesens in den Betrieben. Die Kost sei, so wurde argumentiert, mangelhaft und ungenügend, die Wohnung primitiv und unhygienisch. Sicher war das seinerzeit ein übertriebenes Pauschalurteil, wenngleich es manchmal berechtigte Klagen gab, vor allem hinsichtlich der Unterbringung von Lehrlingen und Gehilfen. Das Bett, das in Doppelschichten benützt wurde, war noch nicht ganz ausgestorben. Jedenfalls ging der Innung nach mehreren vorbereitenden Zusammenkünften des Bäckereiarbeiter-Verbandes am 23.2.1899 eine Forderung zu, die u. a. folgende wesentliche Punkte enthielt:

„    Beköstigung und Wohnung wird dem Gehilfen nicht mehr vom Meister resp. Arbeitgeber gestellt.“

„    Als Mindestlohn ist bei 3 Gehilfen, dem letzten Gehilfen 18 Mark, dem Mischer 21 Mark und dem Schießer 24 Mark pro Woche zu bezahlen.“

„    Die Dauer der Arbeitszeit ist nach der Bundesrathsverordnung eine 12- resp. 13stündige, einschließlich einer vollen Stunde Ruhepause.“

„    An den drei Festen: Ostern, Pfingsten und Weihnachten wird vom ersten auf den zweiten Feiertag in keinem Betrieb gearbeitet.“

Nachdem die Innung auf die Wünsche der Gewerkschaft nach langer Aussprache in der Vorstandschaft und in Innungsversammlungen nur in geringem Umfang einging, wurde dieser Streik in einer Gehilfenversammlung am 26.4.1899 auch tatsächlich ausgerufen, allerdings nur in den Betrieben, die sich nicht schriftlich zur Erfüllung der Gehilfenforderung bereit erklärten. Der Verband hatte dazu allen Betrieben eine entsprechend vorgedruckte Verpflichtungserklärung zugeschickt (wobei die Lohnforderungen um jeweils 1 Mark ermäßigt waren). Offiziell wurde der Streik in einer Versammlung der Gehilfen am 24.5.1899 nach 4wöchiger Dauer wieder beendet.

 

Das Brotgesetz

Am 17.7.1930 wurde vom Reichstag ein Brotgesetz beschlossen, das am 15.8.1930 in Kraft trat und eigentlich nur bis 30.9.1932 gelten sollte; aus unterschiedlichen Gründen und in mehrmals veränderter Form bestand es bis 1981. In diesem Gesetz wurde als wesentlichstes Merkmal vorgeschrieben, dass Mischbrot nur unter hohen, im Gesetz näher vorgeschriebenen Roggenmehlanteilen hergestellt werden darf. Weizengroßbrot und Weizenkleingebäck wurden vom Gesetz nicht betroffen. Zusammen mit einem weiteren Gesetz vom 24.7.1930 wurde schließlich noch vorgeschrieben, dass Brot nur in Gewichtsgrößen von 250 Gramm oder einem Vielfachen davon hergestellt werden darf, wobei allerdings die Gewichtsgröße von 500 Gramm ausgenommen war, so genannte Pfundweckerl also nicht erlaubt waren (darüber entwickelten sich später noch harte Auseinandersetzungen). Das Gewicht des Brotes musste nunmehr auf dem Brot durch Stempelaufdruck oder Siegelmarke gekennzeichnet werden. Bindende Gewichtsvorschriften gab es im allgemeinen bis zum Erlass des Brotgesetzes nicht; nicht selten wurden noch Brotlaibe und Wecken nur nach Preis um 30 Pf, 50 Pf, 80 Pf oder 1 Mark (sog. Markwecken) - vor allem auf dem Land oder in der Peripherie der Stadt - verkauft. Eine Neufassung des Brotgesetzes am 1.12.1930 sorgte dann für weiteren Wirbel, u. a. wegen der Einschränkung, dass in Gaststätten oder dgl. nur Mischbrot, also kein Weizenkleingebäck mehr angeboten und verkauft werden darf, eine Einschränkung, die auf massiven Protest aller Betroffenen wieder gelockert wurde. Weiter wurde der Verkauf von Weißbrot an Wiederverkäufer eingeschränkt, das Hausieren von Weißbrot überhaupt verboten. Das Brotgesetz vom 17.7.1930 war die erste einer Reihe dirigistischer Maßnahmen, die im Laufe der folgenden Jahre noch auf das Bäckerhandwerk zukommen sollten. Einschneidend in dieser Hinsicht war vor allem der im Oktober 1931 eingeführte Verwendungszwang für Kartoffelstärkemehl (um die Kartoffelerzeugung der Landwirtschaft unterzubringen). Durch Verordnung vom 6. bzw. 7.10.1931 wurde jeder Betrieb verpflichtet, laufend 5 % seines Weizenmehlbezugs an Kartoffelstärkemehl zu beziehen. Charakteristisch war dabei, dass es den Betrieben überlassen blieb, wie sie das Kartoffelstärkemehl verwendeten und ob sie es überhaupt verarbeiteten. Wichtig war nur, dass es bezogen wurde. Unschwer zu erraten, dass die verschiedenen großen und kleinen Vergehen zu zahlreichen Anklagen und Bestrafungen führten. Bis September 1933 waren 268 Betriebe von der Stadt zu Verwarnungsgebühren von 50 bis 150 Mark belegt worden, die auf Fürsprache der Innung von der Regierung von Oberbayern auf 15 bis 45 Mark ermäßigt wurden. Am 15.11.1933 lief die Verpflichtung zum Bezug von Kartoffelstärkemehl für das Backgewerbe in Bayern aus (im übrigen Reichsgebiet galt sie noch weiter). Dafür kam etwas anderes: Die Verpflichtung zur Verwendung von Magermilch (um die Überproduktion an Milch abzubauen; es gab ja damals noch keine EG-Behörde in Brüssel, die Überproduktionen verwaltete). Jeder Betrieb war ab 16.11.1933 verpflichtet, 1 % seines Weizen- und Roggenmehlbezugs an Trockenmagermilch zu verwenden. Mit Hängen und Würgen, mit Mahnungen, Kontrollen und Strafen schleppte man sich bis zum 15.10.1934 hin, wo die Verpflichtung wieder aufgehoben wurde. Man versuchte es anders: Zunächst mussten sich die Innungen verpflichten, "auf freiwilliger Basis ein entsprechendes Quantum, ungefähr 5 Kilogramm pro Monat und Betrieb abzunehmen". Und dann führte man das Milcheiweißbrot ein. Nach dem altbekannten Sprichwort: Der Zweck heiligt die Mittel, pries man das Milcheiweißbrot (Werbeslogan: Das Kraftbrot) als universelles Gesundheits- und Lebenselixier. Tatsächlich fand das Milcheiweißbrot auch Interesse, nicht so sehr bei den Verbrauchern, als vielmehr bei den Bäckern und ganz einfach deshalb, weil man das Kilo Brot um 2 Pf teurer verkaufen durfte. Jedenfalls: Wer sich verpflichtete, 2½ % Trockenmagermilch (auf das verwendete Mehl gerechnet) beizumischen und wer einen entsprechenden Antrag stellte, erhielt einen "amtlichen Zulassungsschein" für die Herstellung dieses Kraftbrotes. (Übrigens feierte das Milcheiweißbrot auch nach dem 2. Weltkrieg, 1954, fröhliche Urständ, allerdings auf freiwilliger Grundlage und, wie 1934 mit nur mäßigem Erfolg.)

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Der Getreideverband

So realisierte z. B. die 3. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 18.1.1935 eine vom Handwerk schon lange erhobene Forderung; sie brachte den sog. großen Befähigungsnachweis. Von da ab war die selbständige Ausübung eines Handwerks und die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer im allgemeinen nur mehr - wie das heute auch noch der Fall ist - mit bestandener Meisterprüfung möglich. Für das Bäckerhandwerk bedeutete dies das Verschwinden der sog. Wilden Bäckereien. Die in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe erhielten seinerzeit eine Handwerkskarte und ein Handwerkerabzeichen ausgehändigt. Das Handwerkerabzeichen war dabei als Standeszeichen gedacht und sollte die Symbole des Handwerks: Hammer, Eichenblatt und Eichel im offenen Kreis darstellen. Das Handwerkerabzeichen war eines der wenigen Zeichen der damaligen Zeit, in das keines der sonst üblichen NS-Symbole Eingang gefunden hat. Das ist auch der Grund dafür, warum das Handwerkerabzeichen nach dem 2. Weltkrieg nicht verbannt wurde, sondern weiterhin einen ehrenvollen Platz in Handwerkerkreisen einnimmt, wenn es auch heute nur noch selten getragen wird und zu sehen ist. Insgesamt brachte die Neuordnung des wirtschaftlichen Lebens eine Fülle neuer, nicht selten miteinander konkurrierender Gesetze und Verordnungen, meist verbunden mit einer Menge Verwaltungsarbeit nicht nur für die Innung, sondern auch für die Betriebe. Das sei als Trost dafür gesagt, dass sich die Wirtschaft heute nicht minder mit einer Fülle von Gesetzen und Vorschriften - wenn auch anderer Art - auseinanderzusetzen hat. Entscheidende Bedeutung für das Backgewerbe hatte seinerzeit das Gesetz zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 27.6.1934. Es war sozusagen das Grundgesetz, mit dem in weiteren zahlreichen Gesetzen und Verordnungen die Getreidewirtschaft total reglementiert wurde, angefangen von der Getreide-Erzeugung über die Vermahlung bis hin zu den Backwaren. Zur Durchführung des Gesetzes wurde seinerzeit - wie überall im Reich - auch für Bayern ein, mit weit reichenden Vollmachten ausgestatteter Getreidewirtschaftsverband gegründet, in dessen Verwaltungsgremien auch Vertreter des Bäckerhandwerks berufen wurden.

 

Das Chaos

Sowohl die Bäcker- wie auch die Konditoren-Innung waren ab 1.4.1947 wieder selbständig. Für die Bevölkerung war es natürlich bitter, dass sich der Friede und die wieder gewonnene Freiheit nicht auch in einer Besserung der Lebensbedingungen ausdrückten. Die Nahrungsmittelversorgung wurde eher noch schlechter. So ordnete z. B. der Getreidewirtschaftsverband, der zunächst noch weiter bestand, am 15.5.1946 an, dass ab sofort Brot nur unter Beimischung von 10 % gekochter Kartoffeln hergestellt werden darf. Wer das Kochen und Zerkleinern der Kartoffeln nicht selbst vornehmen wollte, konnte sich dazu einer der vier Münchener Großküchen bedienen. Die Bäckerei entwickelte sich immer mehr zum Kunsthandwerk. Unter den gegebenen Umständen nämlich ein einigermaßen genießbares Brot herzustellen, war keine handwerkliche Fertigkeit mehr, sondern eine handwerkliche Kunst.

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Der Zweite Weltkrieg

Mit Beginn des Krieges wiederholte sich alles, was das Bäckerhandwerk von 1914 bis 1918 in seiner Arbeit schon einmal durchgestanden hatte. Während seinerzeit aber die Bewirtschaftungsmaschinerie nur zögernd anlief, war diesmal alles von Anfang an perfekt vorbereitet und organisiert. Bezugsscheine für die Bevölkerung für Fleisch, Fett, Milch, Kleidung usw. waren schon Ende August 1939 (also schon vor Kriegsbeginn) ausgegeben worden. Ab 25.9.1939 waren bereits Brot und Backwaren markenpflichtig. Zu den für die Innung weisungsberechtigten Dienststellen gesellte sich nunmehr neben dem Getreidewirtschaftsverband auch das Ernährungsamt der Stadt München, das für die Ernährungssicherung der Bevölkerung zuständig war. Als besonderen Service für die Innungsmitglieder schaltete sich die Innung seinerzeit in die Vermittlung der Bezugsscheine für Verarbeitungsrohstoffe ein, Zucker, Fett, Marmelade usw. Das erforderte umfangreiche Vorarbeiten. Tagelang wurden im Innungsbüro anhand von Belegen und Rechnungen die Verarbeitungsgrundlagen der Betriebe ermittelt, die dann den ganzen Krieg über als Maßstab für die Zuweisung von Rohstoffen galten. Die Innung vermittelte beim Ernährungsamt auch die Bezugsscheine und leitete sie an die Betriebe weiter. Dieser Service wurde nicht nur von der Stadt, die sich damit viel Arbeit ersparte, dankbar anerkannt, sondern auch von den Innungsmitgliedern selbst. Einem Angebot der Innung folgend, richtete die Stadt die Markenrücklaufstelle für die Bäckereien im Saal des Innungshauses ein, was ebenfalls eine Erleichterung für die Betriebe war. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln war allgemein - zumindest in der ersten Zeit - durchwegs besser als im 1. Weltkrieg. Der Parteiapparat mit seinen Überwachungs- und Kontrollorganen sorgte dafür, dass vor allem die Grundnahrungsmittel bei den Erzeugern besser erfasst wurden (Stichwort: Erzeugungsschlacht). Außerdem war mit der Marktordnung bereits ein Instrument vorhanden, mit dem Erzeugung, Verarbeitung und Verbrauch dirigiert werden konnten. Mit der Länge des Krieges allerdings nahmen die Beschränkungen mehr und mehr zu, nicht nur mengen-, sondern auch qualitätsmäßig. Das Schlagwort der Zeit hieß: "Nahrung ist Waffe!" Die zunehmende Verschlechterung der Versorgungsanlage auf allen Gebieten war schlimm, aber nicht das schlimmste. Sorge und Probleme bereiteten die steigenden Einberufungen von Kollegen und Mitarbeitern zum Wehrdienst. Die Geschäfte konnten von den Frauen oft nicht gehalten werden und mussten stillgelegt werden. Die Mitgliederzahl von 806 Betrieben im April 1939 (740 Betriebe in der Stadt und 66 im Landkreis), die höchste Mitgliederzahl, die die Innung je hatte, sank bis Ende des Krieges auf fast die Hälfte. Im Gegensatz dazu nahm die Zahl der Gefallenen und der Verwundeten immer mehr zu und damit das Maß der Trauer und des Leides. Am 29.8.1942 wurde München erstmals massiv bombardiert. Von da ab rissen die Luftangriffe in jeweils kürzer werdenden Intervallen nicht mehr ab. Das Innungshaus wurde zunächst nur geringfügig beschädigt, bei einem Angriff am 27.11.1944 aber total zerstört. Die Innung richtete sich zunächst behelfsmäßig im Gastzimmer der nebenan gelegenen Wirtschaft ein; sie sollte dann gemeinsam mit der Markenrücklaufstelle im Hause Sendlingerstraße 75 untergebracht werden. Dieses Haus war aber in der Zwischenzeit auch ausgebombt, so dass die Innung ab 19.12.1944 schließlich Zuflucht in der Wohnung von Obermeister Max Bauer, Garchinger Straße 30, fand. Was in dieser Zeit das Bäckerhandwerk für die Brotversorgung der Bevölkerung geleistet hat, ist ohne Zweifel ein Ruhmesblatt in der Geschichte dieses Berufsstandes. Es gab damals noch viele Kellerbäckereien. Das war ein Glück, denn die Keller waren nicht so bombengefährdet. Ein weiterer Glücksfall war die damals große Zahl und die breite Streuung der Bäckereien in München. Dadurch war die Brotversorgung, selbst wenn ein Teil der Bäckereien zerstört und teilweise nicht betriebsfähig war, nie ernstlich gefährdet. Bei Stromausfall wurde von der Knetmaschine auf Handarbeit umgestellt (die damals vorherrschenden Altdeutschen- und Dampfbacköfen waren auf Strom nicht angewiesen). Als Notbeleuchtung dienten Kerzen und Petroleum- oder Karbidlampen. Wasser wurde im Bedarfsfall aus den Münchener Stadtbächen oder der Isar entnommen. Es gab keinen Bäcker, der beim Heulen der Luftschutzsirenen seinen Teig oder sein Brot im Ofen in Stich gelassen hätte.

 

Das Wirtschaftswunder

Die ELBIM war schon seit Monaten bestrebt, aus den beengten Verhältnissen in der Neuturmstraße in größere Räume in der Maistraße zurückkehren. Sofort nach Beendigung der Schutträumungsaktion im Frühjahr 1947 ging man daran, das Innungshaus wieder aufzubauen. Das Vordergebäude sollte bis zum 1. Stock (einschließlich der beiden früheren Säle) wieder instandgesetzt, das Seitengebäude, das nicht so schwer beschädigt war, wieder vollständig aufgebaut werden. Die Arbeiten gingen nur zögernd voran und waren weitgehend von Brot- und Naturalienspenden an die Bauarbeiter und von Kompensationsgeschäften abhängig. Das änderte sich mit der Währungsreform. Nunmehr war Geld das Wichtigste. Aber Geld war knapp; Kredite gab es noch nicht. Ermutigt durch den Erfolg bei der Schutträumung entschloss sich Obermeister Max Bauer, unterstützt durch die Kollegen der Vorstandschaft, kurz nach der Währungsreform die Mitglieder der Innung um eine finanzielle Förderung des Wiederaufbaus durch Gewährung verzinslicher Darlehen zu bitten. Das Ergebnis war bewundernswert. Obwohl fast jeder Kollege selbst mit Finanzierungsproblemen im Zusammenhang mit der Behebung eigener Kriegsschäden belastet war, kamen in kurzer Zeit von 64 % der Mitglieder insgesamt 78.470,- DM zusammen. Dem weiteren Fortschritt am Wiederaufbau stand nun nichts mehr im Wege. Bereits am 27.11.1948 fand in den beiden Innungssälen die festliche Einweihung des neuen Hauses unter Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste, u. a. Kardinal Michael von Faulhaber, statt.

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Das Arme-Leute-Brot 

Nach dem Krieg wurden die vorher verbotenen Gewerkschaften - wesentlich gefördert durch die Besatzungsmacht - wieder ins Leben gerufen und neu gegründet. Damit war die frühere Tarifautonomie im berufsständischen Arbeitsvertragsbereich wieder hergestellt. Vertragspartner seitens des Bäckerhandwerks waren allerdings nunmehr nicht mehr - wie früher - die örtlichen Innungen, sondern der Landesinnungsverband für ganz Bayern. Ebenso wie nach dem ersten Weltkrieg stellte sich im übrigen auch jetzt wieder ein Problem, das eng mit der Existenz der heimischen Landwirtschaft verbunden war. Der Anfall und die Absatzschwierigkeiten bei Roggen. Verständlich, dass sich die Bevölkerung nach dem schlechten Kriegs- und Nachkriegsbrot nach hellem Brot, nach Weizen- und Weizenmischbrot sehnte. Roggenmehl fand kaum noch Absatz und Verwendung. Diese Tatsache löste staatlicherseits eine massive Werbung für Roggenbrot aus, die vom Bäckerhandwerk in einsichtiger Weise gefördert und unterstützt wurde. Man erfand hier seinerzeit eine Aktion, die Nützliches mit Angenehmen verbinden sollte, nämlich die Verarbeitung von Roggenmehl zu steigern und gleichzeitig für die Masse der Bevölkerung einen billigen Brotpreis zu sichern. Man erfand das so genannte Roggenfeinbrot, auch Konsumbrot genannt (Spötter bezeichneten es als Kompromissbrot). Für dieses Roggenfeinbrot, zu dessen Herstellung zeitlich unterschiedliche Mehltypen, vor allem dunkle Roggenmehle, vorgeschrieben waren, wurde ein Preis von 50 Pf. je kg festgesetzt. Als gestiegene Mehlpreise und erhöhte Lohn- und Betriebskosten eine Preiserhöhung des Konsumbrotes rechtfertigten, wurden diese Erhöhungen staatlicherseits subventioniert. Diese Tatsache war wesentlich mit ein Grund dafür, dass das Konsumbrot schließlich am 15.2.1953 abgeschafft und die Subventionierung eingestellt wurde. Minderbemittelte und Hilfsbedürftige erhielten statt dessen künftig über die Wohlfahrtsämter ein - so wörtlich - Brotgeld von 95 Pfennig pro Monat ausbezahlt.

 

Der Semmelkrieg 

Das ganze damalige Hickhack um den Brotpreis ist aus heutiger Sicht kaum zu verstehen. Es gab aber seinerzeit dafür 2 Gründe. Einmal galt der Brotpreis immer noch als politischer Preis. Brot war während des Krieges und auch nach dem Krieg noch lange Zeit Hauptnahrungsmittel für die Bevölkerung. Der Preis dafür war vorgeschrieben und, wovon schon mehrfach die Rede war, zum Leidwesen des Backgewerbes künstlich niedergehalten. Zum anderen ging es insgesamt um die wirtschaftspolitische Marschrichtung der neuen Bundesrepublik Deutschland. Prof. Dr. Ludwig Erhard, damals Bundeswirtschaftsminister, hielt konsequent an der von ihm propagierten freien, sozialen Marktwirtschaft fest, während andere Kreise, vor allem Gewerkschaften und SPD weiterhin auf Planwirtschaft setzten. Anschauliches Beispiel für diesen Gegensatz war das Semmelgewicht. Um Preis und Gewicht der Semmeln tobten 1955/56 harte Auseinandersetzungen; die Presse bezeichnete sie als Semmelkrieg. Schließlich gab es im April 1956 sogar im Bayerischen Landtag Bestrebungen, die auf eine weitere behördliche Festsetzung von Preisen für Brot und Semmeln abzielten, vor allem auch für das Semmelgewicht. Dazu bestand aber keine Rechtsgrundlage mehr. Am 13.4.1956 schrieb der Münchner Merkur:

Semmelkrieg endet mit dem Sieg der Bäcker.

Die Auseinandersetzungen um das Semmelgewicht gingen aber trotzdem weiter. Am 10.12.1959 stellte eine bekannte Berufs-Politikerin im Bayerischen Landtag - wieder erfolglos - den Antrag, ein Mindestgewicht bei Semmeln vorzuschreiben. Ein weiterer Abgeordneter forderte sogar in der Debatte zu diesem Thema, zu erreichen, dass Semmeln künftig nicht mehr stückweise, sondern nach Gewicht verkauft werden dürfen. Eulenspiegel lässt grüßen!

 

Der Krimi im Innungsbüro

 Am 20.12.1954 vormittags um 8 Uhr erschienen auf eine Anzeige der Gewerkschaft hin einige Beamte der Kriminalpolizei mit Durchsuchungsanordnungen der Staatsanwaltschaft im Innungsbüro. Das Innungspersonal wurde - mit gegenseitigem Rede- und Telefonierverbot belegt - in getrennte Zimmer verfrachtet. Anschließend wurden die Büroräume durchsucht, Aktenordner, Protokollbücher, Fachzeitschriften, Stenogrammblocks, Papierkörbe usw. Wie in einem echten Krimi. Zur gleichen Zeit wurden von örtlichen Polizeibeamten im ganzen Stadtgebiet zahlreiche Bäckereien besucht und die Kollegen vernommen. Ziel der Mammutaktion war, Beweise zu sichern, dass in der Innung Preisabsprachen stattgefunden hätten, dass also gegen Kartellbestimmungen verstoßen worden sei. Dabei gab es damals noch gar kein deutsches Kartellrecht; lediglich die Fürsorge der Amerikaner sorgte für eine solche Vorschrift, nämlich das Gesetz Nr. 56 der amerikanischen Militärregierung vom 12.2.1947 über das Verbot der übermäßigen Konzentration deutscher Wirtschaftskraft. Als Ergebnis des ganzen Aufwands wurde gegen Obermeister Max Bauer und Geschäftsführer Philipp Bötsch Anklage wegen Kartellvergehens erhoben gleichzeitig zusammen gegen Landesinnungsmeister Hans Schiedermeier und dessen Geschäftsführer Robert Schöfer, denen vorgeworfen wurde, durch Rundschreiben und Veröffentlichungen in der Fachzeitung gegen Kartellbestimmungen verstoßen zu haben. Die Verhandlung fand unter dem Aufgebot zahlreicher Zeugen am 21.9.1955 vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht München statt (damals noch in der Au). Zahlreich anwesende Sympathisanten aus dem Kreis der Bäckerschaft sorgten für eine gewisse Auflockerung der Verhandlung. Für die Presse war alles ein "Fressen". Das Urteil lautete schließlich "wegen in Mittäterschaft begangenen Vergehens der versuchten Umgehung kartellrechtlicher Bestimmungen" für Schiedermeier, Bauer und Schöfer auf eine Geldstrafe von 800,- DM, ersatzweise 20 Tage Gefängnis. Gegen das Urteil wurde Revision zum Bayer. Obersten Landgericht eingelegt. Die Auseinandersetzung endete schließlich am 2.1.1958 mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Schiedermeier, Bauer und Schöfer.

 

Die Flurbereinigung

Rationalisierung war das Schlagwort der 50-er Jahre. Die Innung richtete sogar einen eigenen Rationalisierungsausschuss ein, dessen Aufgabe es war, die Mitglieder in einschlägigen Fragen zu beraten. Zur Rationalisierung waren die Betriebe vor allem infolge des zunehmend katastrophalen Mangels an Arbeitskräften gezwungen. 1954 tauchten die ersten Etagen-Backöfen in München auf, ebenso die ersten Tiefkühl- und Teigbereitungsanlagen. 1957 kam die erste Teigausrollmaschine nach München. 1955 führte sich auch Heizöl zur Backofenbeheizung ein. Der Preis für Heizöl lag damals unter 10 Pf je Liter. Interessant ist in diesem Zusammenhang sicher, daran zu erinnern, dass der Bundestag ab 1.4.1960 - zweckgebunden zur Förderung des Steinkohlebergbaus - eine Heizölsteuer beschloss, die zeitlich ausdrücklich bis 31.3.1963 begrenzt war.

 

Aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlicher Höhe haben wir diese Steuer bekanntlich heute noch, und auf andere Energieträger bekanntlich noch einige Steuern und Abgaben mehr…

Die Überkapazität auf dem Backwarensektor wurde noch dadurch verschärft, dass sich 1958 in München eine Brotfabrik etablierte, die speziell mit billigen Semmelpreisen warb. Der Wettbewerb mit dieser Brotfabrik, die heute nicht mehr besteht, führte mehrfach zu harten gerichtlichen Auseinandersetzungen sowohl mit der Innung, wie auch mit einer Reihe von Innungsmitgliedern. Diese gerichtlichen Auseinandersetzungen waren auch der Anlass, dass in der Innungsversammlung vom 16.11.1959 auf Antrag einiger Mitglieder die Gründung eines Rechtsschutzfonds beschlossen wurde, um für solche Auseinandersetzungen entsprechende Mittel zur Verfügung zu haben. Zuerst mussten die Mitglieder für diesen Rechtsschutzfonds monatlich 1,- DM bezahlen. Später wurde dieser Fonds in eine kooperative Betriebs-Rechtsschutzversicherung umgestaltet, für die die Innung die Prämienzahlungen übernahm. Diese Betriebs-Rechtsschutzversicherung, eine Einrichtung, die schon manchen Kollegen sehr geholfen hat, besteht auch heute noch. Ein weiteres Problem der damaligen Zeit: Im Gegensatz zur weiter geltenden Wohnraumbewirtschaftung wurden Beschränkungen im gewerblichen Mietrecht aufgehoben. Viele Betriebe konnten in diesem Zusammenhang die teilweise geforderten höheren Mieten nicht mehr verkraften. Aber auch Betriebe mit eigenem Haus gingen dazu über, ihr Geschäft aufzugeben und die Räume anderweitig zu vermieten. Das war oft ertragreicher. Es bahnte sich im Wirtschaftleben bereits ein harter Ausleseprozess an, nicht allein bei den Bäckern, sondern in allen Handwerksberufen, vor allem auch im Einzelhandel (inzwischen kamen auch Selbstbedienungsläden und Supermärkte auf). Man hatte für diesen Prozess ein hartes Wort parat; es hieß Flurbereinigung. Betroffen von dieser Flurbereinigung waren vorwiegend - aber nicht ausschließlich - Klein- und Kleinstbetriebe. Kriterium für die Auslese (man sprach auch von Gesundschrumpfen) war nicht die Betriebsgröße allein, sondern vorwiegend der Wille und die Bereitschaft, sich den harten Existenzvoraussetzungen in der freien Marktwirtschaft.

 

Neuere Entwicklung

Das Bäckerhandwerk steht nach wie vor vor großen Herausforderungen und Veränderungen.  So wird beispielsweise nurmehr jedes 3. Brot deutschlandweit bei einem Handwerksbäcker gekauft. Dies ist insgesamt eine Folge mehrerer Entwicklungen, im wesentlichen von:

  • geänderten Essgewohnheiten
  • einer veränderten Einzelhandelslandschaft mit einer Zunahme an Discountern und Billiganbietern
  • Technischen Entwicklungen, die die Entwicklung von Backshops förderten und fördern und eine neue Konkurrenz entstehen ließen, die es vor 30 bis 40 Jahren nicht gab.

So reduzierte sich die Anzahl der Bäckereien deutschlandweit von 2008 bis 2015 von 15.337 auf 12.155, und das, obwohl das Thema Genuß eine steigende Bedeutung einnimmt und die Verbraucher zunehmend – wieder – bereit sind, für gute Handwerksqualität auch ein gutes Geld auszugeben.

Die Innung leistet in dieser Zeit weiterhin als berufsständische Vereinigung einen wichtigen Beitrag, damit die Bäckerbetriebe sich weiterentwickeln und die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Genuss aus heimischen Öfen genießen können. Die Bäcker-Innung München und Landsberg – wir verbinden Tradition mit Innovation für unser Bäcker-Handwerk und damit auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher.